Mehr guter und bezahlbarer Wohnraum – das ist das Ziel der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Zuge des Programms konnten bereits 12.847 Wohneinheiten gefördert werden. Im Jahr 2025 stehen wieder 2,3 Mrd. Euro für das Programm „Öffentliches Wohnen“ zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf dem Neubau und Erwerb von bezahlbaren Mietwohnungen oder selbst genutztem Eigentum. Darüber hinaus können auch Maßnahmen zur energetischen Erneuerung, zum barrierefreien Ausbau sowie zur Aufbereitung von Brachflächen gefördert werden. Das Programm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Verbände sowie an Selbstständige. Auch Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften sowie private und institutionelle Investoren können von den attraktiven Förderkonditionen profitieren. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
„Bezahlbarer Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit – sowohl in den Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum,“ erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete, der auch Mitglied im Sozialausschuss des Landtags ist. „Mit der Wohnraumförderung schaffen wir attraktiven Wohnraum in unserer Region für Familien, Fachkräfte und junge Menschen. Das ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Städte und Gemeinden.“
Die Bedingungen der Förderrichtlinie aus dem Jahr 2024 wurden im Wesentlichen in der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ beibehalten. Auch im Jahr 2025 profitieren Bauherren, Investoren und Kommunen von attraktiven Förderkonditionen, um den Bau und die Modernisierung von bezahlbarem Wohnraum voranzutreiben. So bleiben die günstigen Zinssätze, Darlehenshöhen und Mietpreisregelungen stabil.
Beispiele:
• Für den Förderbereich „Mietwohnungsneubau“ beträgt die anfängliche Verzinsung 0,5 Prozent und die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre.
• Abweichend hiervon kann in allen Mietniveaus (M1 bis M4) bei der Förderung der Neuschaffung von Mietwohnraum, von Wohnplätzen sowie bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren ein anfänglicher Zinssatz von 0,0 Prozent gewährt werden. Danach gilt der Zinssatz von 0,5 Prozent bis zum Ende des Verbilligungszeitraumes (maximal 30 Jahre).
• Ausschließlich für den Bereich der Neuschaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende kann der maximale Verbilligungszeitraum auch 40 Jahre betragen.
In der neuen Förderrichtlinie für 2025 übernimmt das Land auch den erfolgreichen Modellversuch zum sogenannten Bindungserwerb dauerhaft. Das bedeutet: Kommunen können einfacher und schneller bestehende Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen ausstatten, sodass sie langfristig zu bezahlbaren Mieten angeboten werden. Das entlastet vor allem stark nachgefragte Wohnungsmärkte.
Als weiterer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird im Jahr 2025 auch die Erstellung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses gefördert. Dabei geht es darum, Erfahrungen mit der CO₂-Bilanzierung ganzer Gebäude über ihren Lebenszyklus zu gewinnen.
Weitere Informationen finden Interessierte hier: www.mhkbd.nrw/themenportal/oeffentliche-wohnraumfoerderung
Zum Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen von 10,5 Mrd. Euro ausgestattet. Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,3 Mrd. Euro Förderung für insgesamt 12.874 Wohneinheiten erzielte die öffentliche Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen erneut eine Bestmarke.
• Beim Mietwohnungsneubau wurden im Bereich der Neuschaffung rund
1,6 Mrd. Euro für 6.726 Wohneinheiten bewilligt.
• Bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen eine Zunahme von rund vier Prozent auf 1.617 Einheiten zu verzeichnen.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 351,5 Mio. Euro für 2.883 Wohneinheiten (Modernisierung beziehungsweise Herrichtung für Miete und Eigentum) bewilligt. Gegenüber 2023 stellt dies eine Steigerung von 242 Wohneinheiten beziehungsweise rund neun Prozent dar.