Jörg Blöming

Mit knapp 170 Mitgliedern konnte die Tennisabteilung des Schwarz-Weiß Overhagen 1920 e. V. (SW Overhagen) nun Dank der Förderung des Landes NRW die Duschen und die weiteren Sanitäranlagen rundum modernisieren.

Einen Eigenanteil von 6.000 Euro hat der Verein selbst beigesteuert.

Wie die Förderung verbaut wurde, davon konnte sich der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming aus Erwitte nun selbst ein Bild machen. 

„Zu sehen, was mit starkem ehrenamtlichen Engagement und dem Landesförderprogramm hier entstanden ist, lässt mich sehr positiv auf die Zukunft von SW Overhagen blicken“, so MdL Jörg Blöming.

Mit insgesamt über 500  Mitgliedern betreibt SW Overhagen neben der Tennisabteilung mit drei Aschenplätzen unter anderem eine Abteilung für Fußball, Volleyball und Breitensport. Chef der Tennisabteilung und Schatzmeister Ulrich Berglar sowie 1. Vorsitzender des Gesamtvereins, Karl-Heinz Burghardt sind sehr zufrieden mit der Investition in ihr Sportheim. 

MdL Jörg Blöming sicherte bereits jetzt weitere Landesfördermittel in diesem Jahr aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ für die Sportvereine in der Region zu.

Hintergrund:

Das Land  Nordrhein-Westfalen hat Maßnahmen für ein Unterstützungspaket im Rahmen der Krisenhilfe auf den Weg gebracht. 

Mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ stellt die Landesregierung Mittel bereit, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, abzufedern. Zu diesem Maßnahmenpaket gehört unter anderem mit 55,2 Millionen Euro auch die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen, um diese Orte der sozialen Teilhabe über den Winter offenzuhalten. So können auch Schieß- und Bogensportvereine in Kürze über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen bis zu 60 Prozent der Ausgabensteigerung in Folge der Energiekrise als Fördergelder beantragen – bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro. Die erhöhten Ausgaben müssen dabei auf die höheren Energiepreise zurückzuführen sein und sind bei der Abrechnung durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.

 

Zum Kreis der Antragsberechtigten gehören unter anderem Sportvereine mit Doppelmitgliedschaft im LSB NRW, Eigentümer einer Sportstätte, oder auch Eigentümer einer für Aufgaben einer Geschäftsstelle, Sportschule oder ähnlichen Bildungseinrichtung genutzten Immobilie.

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Foto: v.l.: Ulrich Berglar (Schatzmeister), Jörg Blöming, Karl-Heinz Burghardt (1. Vorsitzender)