Jörg Blöming

Das NRW-Innenministerium, an der Spitze mit unserem Innenminister Herbert Reul, hat den Entwurf der Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Für die Kreispolizeibehörde des Kreises Soest bedeutet das eine Aufstockung des Personals um rund 13 Stellen. Insgesamt stehen laut dem Entwurf der „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung der Polizei Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024“ mehr als 264 neue Planstellen für den Polizeidienst zur Verfügung, davon 230 für Beamtinnen und Beamte sowie 34 für Regierungsbeschäftigte. 

„Die CDU ist angetreten mit dem erklärten Ziel, unsere Heimat sicherer zu machen. Und dieses Versprechen setzen wir Schritt für Schritt konsequent um“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch personalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag ist. „Die beiden CDU geführten Landesregierungen mit unserem Innenminister Herbert Reul haben bei der Kreispolizeibehörde des Kreises Soest in den Jahren 2017 bis 2024 für ordentlich Zuwachs gesorgt.

Insgesamt wurden mehr als 80 neue Stellen von 2017 bis 2024 bei der Kreispolizei-behörde im Kreis Soest geschaffen. „Damit setzen wir den Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fort. Diese neuen Kräfte sind ein wichtiger Baustein unserer Null-Toleranz-Politik, mit der wir NRW Stück für Stück sicherer für alle machen“, so Jörg Blöming.

2024

516,61

+13,05

2023

503,56

+  7,88

2022

495,68

+11,05

2021

484,63

+12,28

2020

472,35

+13,69

2019

458,66

+  8,95

2018

449,71

+  8,26

2017

441,45

+  5,31

Summe                    + 80,47

Zum Hintergrund:
Die finale Stellenverteilung für die Polizeibehörden im Land wird am 1. September 2024 feststehen – sobald die Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihre Abschluss-prüfungen absolviert haben und ihren Dienst in den Kreispolizeibehörden antreten.

Die Einstellungszahlen bei den Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wurden seit 2017 deutlich erhöht, von 2.300 im Jahr 2017 auf zuletzt 3.000. Hinzu kam ein Zuwachs an Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie an Regierungsbeschäftigten.

Die Verteilung der Polizeikräfte nach der so genannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) erfolgt seit 1996. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt. Bis zum Jahre 1996 gab es kein solches an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen.

Bildunterschrift: Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul.