Jörg Blöming

Ein starkes Europa lebt von gelebtem Engagement. Das ist gerade in Zeiten, in denen der europäische Gedanke massiven Angriffen von außen und innen ausgesetzt ist, von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt deswegen mit der Initiative „Europa-Schecks“ Projekte und Bemühungen, welche die demokratischen Werte und den Frieden in Europa stärken. Gefördert werden unterschiedliche Projekte mit bis zu 25.000 Euro. Im vergangenen Jahr konnten im Rahmen der Initiative 225 Europaaktivitäten im ganzen Land unterstützt werden, für 2025 stellt das Land rund eine Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragstellung 2025 ist ab sofort bis zum 1. Dezember 2024 (Erster Stichtag) möglich. 

„Der europäische Gedanke steht für Zusammenhalt und Gemeinschaft“, betont der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Ich bin sicher, dass es viele Menschen in unserer Heimat gibt, die sich auf ganz vielfältige Weise für den europäischen Gedanken einsetzen. Und ich freue mich, dass wir diese Projekte und Ideen finanziell unterstützen können.“

Ziel der Landesinitiative „Europa-Schecks“ ist es, gesellschaftliche Europaprojekte zu unterstützen und damit insbesondere europäische Werte und die vielfältigen Facetten einer lebendigen Demokratie zu fördern. Dabei geht es darum, das Engagement für europäische Werte anzuerkennen und den Ideenreichtum in unserem Land zu heben.

Das Programm steht den vielen Europa-Akteuren in ihrer gesamten Breite offen. Dies können beispielsweise Vereine, Kultur- und Sporteinrichtungen, Migrantenselbst-organisationen, Partnerschaftsvereine, Städte, Kreise und Gemeinden, Schulen und Hochschulen sowie außerschulische Bildungsstätten sein. Gefördert werden z.B. Podiumsdiskussionen, Social-Media-Projekte, grenzüberschreitende Begegnungen und vieles mehr.

Aus den Erfahrungen des ersten Jahres wurden einige Anpassungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen, um stärker auf die Bedarfe der Europaengagierten eingehen zu können. Daher nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  1. Optimierung der Stichtage
    Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:
  1. Dezember 2024
  2. Februar 2025
  3. April 2025
  4. Juni 2025
  5. August 2025
  1. Begrenzung der Durchführungszeiträume der Projekte auf maximal drei Monate
    Die Projektdauer wird auf maximal drei Monate begrenzt. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie ihre Projektidee weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch länger als drei Monate dauern.
  2. Reduzierung der Planungs- und Abrechnungsphase auf zwei Monate
    Anträge müssen in Zukunft nur noch mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online gestellt werden. Entsprechend verkürzt sich auch der Abrechungszeitraum: Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie also zwei Monate Zeit, der Bezirksregierung die entsprechenden Belege und Dokumentationen zukommen zu lassen, um die Mittelerstattung zu beantragen.

Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen finden Interessierte unter: https://mbeim.nrw/europa-schecks