Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026.
Auch unsere heimischen Jugendämter profitieren davon. Das Kreisjugendamt des Kreises Soest ist für elf der 14 Kommunen im Kreis zuständig, darunter für Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen. Die Städte Soest, Lippstadt und Warstein verfügen über eigene Jugendämter. Das Jugendamt des Kreises Soest erhält Mittel in Höhe von 6.096.138,90 Euro, das Jugendamt in Soest bekommt 1.848.275,53 Euro, das Jugendamt in Lippstadt 2.474.945,81 Euro und dem Jugendamt Warstein wurden 799.524,36 Euro zugeteilt.
„Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite unserer Kommunen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete. Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses fließen jetzt insgesamt rund 11,2 Mio. Euro in den Kreis Soest. „Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unseren Kommunen“, ergänzt Jörg Blöming.
Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.