Jörg Blöming

Verfahren beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen – das sind die Ziele des Entbürokratisierungs- und Beschleunigungspakets, das gerade vom Land Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde. Es ist eine Reaktion auf die angestiegene Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das Paket soll die Standort-bedingungen für unsere heimischen Unternehmen verbessern sowie Bürgerinnen und Bürgern einen effektiven und transparenten Verwaltungsapparat bieten.

Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund hartnäckig für einen echten Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung stark gemacht. Bei der Umsetzung des Pakts geht NRW voran und hat bereits knapp 40 Prozent der vorgesehenen Landesmaßnahmen umgesetzt. Mit dem jetzt beschlossenen, zusätzlichen Paket handelt NRW beherzt und in eigener Zuständigkeit, um weitere bürokratische Lasten abzubauen.

„Wir wollen es mit verschiedenen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sowohl Unternehmen als auch unseren Bürgerinnen und Bürgern leichter machen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Es ist das umfangreichste Paket zum Abbau von Bürokratie seit vielen Jahren. Wir setzen alles daran, schneller zu werden und die Wirtschaft weiter von bürokratischen Lasten zu befreien.“

Das Paket sieht die Einführung von Praxischecks und eine Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor, die wir ganz dringend brauchen. Zudem weitet NRW digitale Angebote aus und schafft Berichtspflichten für die Wirtschaft ab. „Hiermit wird ein wichtiger Impuls für unseren Wirtschaftsstandort gesetzt und vieles wird einfacher, schneller und insgesamt unbürokratischer“, so Jörg Blöming.

Mit dem Paket werden außerdem ressortübergreifend Maßnahmen zur Entlastung von bürokratischen Regeln und zur Beschleunigung von Genehmigungen und Planungen auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen erfordern keine zusätzlichen öffentlichen Mittel, sondern tragen im Gegenteil dazu bei, Kosten einzusparen. Hierzu werden Potenziale in allen Bereichen der Zuständigkeit des Landes gehoben, etwa bei der Beschleunigung von Vergabeverfahren, dem Ausbau digitaler Formate und Plattformen oder durch eine Initiative zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren für eine klimaneutrale Industrie. 

Zudem werden weitere Maßnahmen geprüft und sollen in einem nächsten Schritt beschlossen werden.

Die Bestandteile des Pakets im Einzelnen: 

  • Streichung von Berichtspflichten
    Mit der Überprüfung und Streichung von Berichtspflichten der Wirtschaft gegenüber Landesbehörden wird ein wesentlicher Faktor der hohen Bürokratiekosten in den Fokus genommen. Im engen Schulterschluss mit Wirtschaftsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften wurden Berichtspflichten identifiziert, die reduziert, modifiziert oder abgeschafft werden können. Abgeschafft werden z.B. Meldungen von Unternehmen im Rahmen der Tierseuchenfrüherkennung oder aufwendige Nachweise in Bezug auf EU-Förderungen.

Zudem hat das Land einen Prozess gestartet, um auch die verwaltungsinternen Berichtspflichten auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu wird es sich eng mit den nachgeordneten Behörden des Landes abstimmen, da diese die Änderungen in der Praxis umzusetzen haben.

  • Wegfall von Schriftformerfordernissen
    Zukünftig gilt eine „Beweislastumkehr“: Es muss positiv begründet werden, ob die Schriftform weiterhin erforderlich ist. Ansonsten wird das Erfordernis aufgehoben.
  • Beschleunigung und Entlastung von Genehmigungsverfahren
    Das Land beschleunigt und entlastet zahlreiche Genehmigungsverfahren von unnötigen Hemmnissen. Dies betrifft eine umfassende Änderung des Straßen- und Wegegesetzes, die Bündelung der Zuständigkeiten für Anlagen der Stromübertragung und -umwandlung, die erweiterte Genehmigungsfreistellung im Bereich Elektromobilität, eine kostenlose Bereitstellung von Daten für Planverfahren, den Wegfall des Widerspruchsverfahrens bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie den Einsatz des Instruments der Allgemeinverfügung.
  • Praxis-Checks
    Bei der Erarbeitung neuer Rechtsetzungsvorhaben werden Praxis-Checks durchgeführt, die insbesondere die Perspektive der Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden und der Unternehmen als Antragsteller einbeziehen, nicht zuletzt, um den Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umzusetzen.
  • Interne Prozessoptimierungen
    Das Land setzt sich für verwaltungsinterne Vorgaben zur weiteren Optimierung von Rechtsetzung, etwa bei Aufnahme konkreter Prüfpunkte einer 1:1-Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben ein. Ferner wird strukturiert geprüft, ob bei Verfahren Fristverkürzungen, Genehmigungsfreistellungen oder Genehmigungsfiktionen vorgenommen werden können. Gesetze und Verordnungen werden strikt auf Digitalisierungspotentiale geprüft
  • Einführung „One in – one out“
    Um das Wachstum bürokratischer Belastungen auf Landesebene zu stoppen, soll eine Bürokratiebremse nach dem Modell „One in – one out“ in NRW eingeführt werden.
  • Befristungsmanagement
    Das Befristungsmanagement, das ursprünglich mit dem Ziel des Bürokratieabbaus eingeführt wurde, hat sich als nicht zielführend und letztendlich selbst als bürokratischer Hemmschuh erwiesen. Das Land verzichtet deswegen fortan hierauf. Stattdessen wird das Land jede Regelung im Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit und ihren Inhalt hin auf den Prüfstand stellen. 
  • Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Schwerlast- und Großraumtransporte
  • Ausbau und Erweiterung digitaler Formate und Plattformen zur Bündelung von Genehmigungsprozessen 
    (z.B. im Bereich Stromtrassengenehmigungen)
  • Initiative zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren für eine klimaneutrale Industrietransformation
  • Vereinfachungen im Landesnaturschutzgesetz NRW werden auf den Weg gebracht.
  • Beschleunigung von Vergabeverfahren
  • Umsetzung BImSchG-Novelle: Spielräume im Vollzug nutzen

Hierzu wurden Vollzugshilfen zur rechtssicheren Umsetzung der BImSchG-Novelle erarbeitet.