Jörg Blöming

Der Hitzesommer 2026 hat auch im Kreis Soest deutlich gezeigt, wie belastend langanhaltende Hitzeperioden für viele Menschen sein können. Besonders betroffen von den Folgen extremer Hitze sind vulnerable Menschengruppen. Dazu zählen unter anderem Menschen mit Behinderungen, die in Wohn- und Betreuungseinrichtungen wohnen. Um sie besser vor gesundheitlichen Risiken durch extreme Temperaturen zu schützen, stellt die SozialstiftungNRW jetzt 20 Millionen Euro im Rahmen eines neuen Sonderprogramms für Hitzeschutzmaßnahmen bereit. Gefördert werden der Kauf und Einbau fest installierter Klimaanlagen mit bis zu 5.000 Euro je Gruppen- und Gemeinschaftsraum in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Pro Einrichtung können zunächst bis zu vier Räume berücksichtigt werden.

„Gerade die vergangenen heißen Wochen haben gezeigt, dass wir Menschen, die besonders unter hohen Temperaturen leiden, besser schützen müssen. Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind dabei auf verlässliche und wirksame Schutzmaßnahmen angewiesen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist. „Mit dem Sonderprogramm schafft die SozialstiftungNRW eine schnelle und unbürokratische Unterstützung, von der auch Einrichtungen im Kreis Soest profitieren können.“

Die SozialstiftungNRW übernimmt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Nach Schätzungen können landesweit bis zu 30.000 Menschen in entsprechenden Wohnangeboten von dem Sonderprogramm profitieren. Um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen, wurde das Antragsverfahren bewusst vereinfacht.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung gibt es unter www.sozialstiftung.nrw.

Zur SozialstiftungNRW:

Die SozialstiftungNRW ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 1974 fördert sie soziale Projekte gemeinnütziger Träger in Nordrhein-Westfalen und unterstützt die Umsetzung innovativer Ideen. Dafür stehen ihr jährlich rund 25,6 Millionen Euro aus Spielbankerlösen sowie Lotterie- und Wetteinnahmen des Landes zur Verfügung. Bis heute hat die Stiftung bereits rund 8.700 Vorhaben mit insgesamt einer Milliarde Euro gefördert. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein zehnköpfiger Stiftungsrat, dem Vertreter des Landtags, der Freien Wohlfahrtspflege sowie des Sozial- und Finanzministeriums angehören.