Jörg Blöming

Ein attraktiver und zukunftsfähiger Öffentlicher Dienst – das ist das Ziel der Modernisierungsoffensive des Landes Nordrhein-Westfalen. Gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels ist es wichtig, Fachkräfte zu binden und engagierten Nachwuchs für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen. Ein Meilenstein der Modernisierungsoffensive ist das gestern eingebrachte „Gesetzes zur Modernisierung des Öffentlichen Dienstes“ in den nordrhein-westfälischen Landtag durch Innenminister Herber Reul. Darin werden unter anderem die Beförderungsmöglichkeiten für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte verbessert und der Quereinstieg in den Öffentlichen Dienst erleichtert. Das Gesetz umfasst Änderungen des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung und wirkt sich auf Beamtinnen und Beamte der Länder und der Kommunen aus.

„Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes leisten einen wichtigen Beitrag für die Funktionsfähigkeit des Staates und für die Daseinsvorsorge innerhalb unserer Gesellschaft“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der sich als personalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion federführend für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einsetzt. „Mit den Gesetzesänderungen steigern wir die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes, sorgen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und stärken die Eigenverantwortung und Flexibilität der Behörden und Verwaltungen.“

Mit den Gesetzesänderungen wird das Leistungsprinzip gestärkt und es werden bestehende Beförderungshemmnisse beseitigt, die die Anerkennung von herausragenden Leistungen bisher erschwert haben – das stärkt die Motivation der Beschäftigten und belohnt besonderen Einsatz und Engagement. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten für einen Quereinstieg in den Öffentlichen Dienst für Fachkräfte aus anderen Berufsfeldern verbessert. Davon profitieren Verwaltungen in doppelter Hinsicht: Zum einen erleichtert es die Personalgewinnung, zum anderen können sie vom vielfältigen Erfahrungsschatz der Beschäftigten aus anderen Branchen profitieren. Nicht zuletzt stärkt das Gesetz zur Modernisierung des Öffentlichen Dienstes die Attraktivität eines kommunalen Wahlamts für Beamtinnen und Beamte, indem es ein Rückkehrrecht ins vorherige Beschäftigungsverhältnis schafft.

Hintergrund / Änderungen im Detail:

Öffnung der Beamtenlaufbahnen für außerhalb des Öffentlichen Dienstes erworbene Abschlüsse und hauptberufliche Tätigkeiten. Verkürzungsmöglichkeiten der dreijährigen Probezeit durch besondere Leistungen oder extern erworbene Erfahrungen. Wegfall der einjährigen Beförderungssperre nach Beendigung der Probezeit. Vereinfachung des Laufbahnwechsels und Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten und der beruflichen Entwicklung.
Verbesserung bei den Regelungen zur Teilzeit in der Probezeit. Einführung eines Rückkehrrechts für Beamtinnen und Beamte, die ein kommunales Wahlamt übernehmen.