Der Radverkehr in Nordrhein-Westfalen erhält Rückenwind: Das Land hat erstmals in der aktuellen Sitzung des Verkehrsausschusses ein landesweites Radvorrangnetz mit einer Gesamtlänge von 10.500 Kilometern vorgestellt. Auch der Kreis Soest ist Teil dieses strategischen Zielnetzes für den Alltagsradverkehr. Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, besonders wichtige überörtliche Radverbindungen künftig gezielt auszubauen und Investitionen dort zu bündeln, wo sie den größten Nutzen entfalten. Die Aufnahme in das Radvorrangnetz verbessert die Voraussetzungen dafür, dass wichtige Radwegeprojekte schneller geplant, finanziert und umgesetzt werden können.
„Mit dem neuen Radvorrangnetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen die Weichen für eine moderne und bedarfsgerechte Radverkehrsinfrastruktur. Als Mitglied des nordrhein-westfälischen Verkehrsausschusses freue ich mich darüber, dass auch unsere Heimat Teil dieses landesweiten Netzes ist“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete. „Das verbessert die Perspektiven für wichtige Radwegeprojekte in unserer Region und ist ein Gewinn für alle Menschen, die im Alltag auf das Fahrrad setzen. Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Mobilität, Verkehrssicherheit und Klimaschutz.“
Grundlage für das neue Radvorrangnetz ist das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Radvorrangnetz wurde auf Basis einer landesweiten Potenzialanalyse entwickelt und anschließend gemeinsam mit den Kommunen weiter ausgearbeitet. Es umfasst bestehende und geplante Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten mit unterschiedlichem Nachfragepotenzial sowie Radwege im Basisstandard. Das Netz dient dabei als Planungs- und Steuerungsinstrument für die zukünftige Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur. Die festgelegten Routen dienen zunächst als qualifizierte Vorschläge. Die konkrete Planung und Umsetzung der einzelnen Strecken erfolgt später durch die jeweils zuständigen Kommunen oder Straßenbaulastträger. Projekte, die Bestandteil des Radvorrangnetzes sind, sollen bei der Priorisierung von Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen sowie bei der Förderung kommunaler Radwege künftig besonders berücksichtigt werden. Damit schafft das Land einen landesweit abgestimmten Rahmen, um Radverkehrsinfrastruktur in Zukunft noch gezielter und besser mit den Kommunen zu entwickeln.
