Deutliche Kritik äußert der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming an der beschlossenen Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Eine grundsätzliche Reform des Gesundheitswesens ist zwar notwendig, die jetzt beschlossene Reform wird jedoch insbesondere den Bedürfnissen des ländlichen Raums nicht gerecht. Deswegen blickt Jörg Blöming mit Sorge auf die Krankenhäuser in unserer ländlichen Region.
„Angesichts der bestehenden Probleme im Gesundheitswesen war eine Reform von der CDU grundsätzlich nie in Frage gestellt worden. Doch die jetzt vorgelegte Reform auf Bundesebene wird nicht zu einer geordneten und nachhaltigen Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft führen“, kritisiert Jörg Blöming, der als Gesundheitsexperte der CDU-Landtagsfraktion NRW im Gesundheitsausschuss des Landtags sitzt. Er warnt vor den erheblichen Risiken, welche die Reform für die Versorgung, insbesondere in unserem ländlich geprägten Raum mit sich bringt. Außerdem befürchtet er, dass die Beitragssätze der Versicherten ebenfalls stark betroffen sein könnten.
Die unionsgeführten Bundesländer mit Nordrhein-Westfalen an der Spitze hatten bis zum Schluss für eine Einschaltung des Vermittlungsausschusses gekämpft, um notwendige Verbesserungen erreichen zu können. „Es ist bedauerlich, dass sich die SPD-geführten Länder offenbar von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach haben einschüchtern lassen und dadurch letztlich nicht für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates gestimmt haben“, kritisiert der heimische CDU-Abgeordnete.
„Wir müssen sicherstellen, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland zukunftsfähig bleibt und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum nicht vernachlässigt werden“, betont Jörg Blöming.
Zum Hintergrund:
Am vergangenen Freitag hat die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach initiierte „Krankenhausreform“ (das sog. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) den Bundesrat durchlaufen. Ein von Bayern eingebrachter Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses bekam aufgrund der fehlenden Unterstützung durch die SPD-geführten Länder nicht die erforderliche Mehrheit. Damit hat offenbar Bundesminister Karl Lauterbachs Werben bis hin zur Drohung, im Fall einer Anrufung des Vermittlungs-ausschusses durch die Länder die ganze Reform scheitern zu lassen, bei den SPD-geführten Ländern verfangen.
Denn lange Zeit schien eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat über Parteigrenzen hinweg wahrscheinlich. Zumal insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft bis zuletzt grundlegende Kritik an dem Reformentwurf geübt und vor einem Inkrafttreten einer unausgereiften Reform massiv gewarnt hat.
Im Ergebnis wird die „Krankenhausreform“ nun aber bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Ein schwerer Schlag für den ländlichen Raum!