Jörg Blöming

Wichtige Tipps rund um Hilfen und finanzielle Leistungen bietet der „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Von „Altersrente“ über „Blindengeld”, „Kündigungsschutz”, „Parkerleichterungen“ und „Steuern” bis „Zusatzurlaub” bietet die Neuauflage des Ratgebers wichtige Informationen.

In Nordrhein-Westfalen leben etwa drei Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund zwei Millionen von ihnen sind schwerbehindert. „Auch in unserer Heimat gibt es viele Menschen mit Behinderung und es ist wichtig, dass sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im zuständigen Gesundheitsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen ist. „Dafür ist es im ersten Schritt aber notwendig, entsprechende Angebote zu kennen. Deswegen bietet der Ratgeber einen guten und verständlichen Überblick über bestehende Angebote und gibt praktische Tipps für die Inanspruchnahme.“

Beim Ratgeber handelt es sich um eine Neuauflage des bereits veröffentlichten und inzwischen vergriffenen Ratgebers. Er erscheint nun in neuem Design in aktualisierter und sprachlich überarbeiteter Fassung. Das Ziel ist es, ein kompliziertes Thema noch anschaulicher und besser verständlich darzustellen. Im Mittelpunkt des Ratgebers steht das Antragsverfahren für die Anerkennung einer Schwerbehinderung, mit dem Menschen mit Behinderung viele Leistungen zum Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können. Neben einer Adress- und Kontaktliste mit allen Aufgabenträgern im Schwerbehindertenrecht enthält der Ratgeber auch eine Fülle von Internetadressen, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.

Der 116-seitige, kostenlose „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen” kann online im Broschürenservice des Sozialministeriums (www.mags.nrw/broschuerenservice) als PDF-Datei heruntergeladen oder als Papierversion bestellt oder per Brief bzw. Postkarte an das Ministerium unter der folgenden Anschrift angefordert werden: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf