Ob Pflege von Streuobstwiesen, Anlage kleiner Biotope oder Naturbildungsangebote an Schulen – überall in unserer Heimat gibt es Menschen, die sich mit Leidenschaft für Natur und Artenvielfalt einsetzen. Mit den Umwelt-Schecks erhalten sie unbürokratische unterstützt: Bei dem Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gezielt kleine, lokal verankerte Naturschutzprojekte mit 1.000 Förderungen à 2.000 Euro. Die Bewerbung ist ab sofort möglich.
„Bei uns vor Ort gibt es viele starke Initiativen, engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, die täglich mit anpacken, um Natur und Landschaft zu erhalten. Dieses Engagement ist gelebte Heimatliebe“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Mit den neuen Umweltschecks unterstützen wir genau diejenigen, die unsere Region mit ihrem Einsatz noch schöner und lebenswerter machen. Denn wer unsere Natur schützt, schützt auch ein Stück Heimat.“
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Umwelt-Schecks Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von zum Beispiel Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Anträge können ab sofort über das Online-Portal förderung.nrw gestellt werden.
Die Antragsfrist für dieses Jahr ist voraussichtlich der 30.09.2026. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.umwelt.nrw.de/themen/naturschutz/natur/foerderprogramme/umweltschecks
