Jörg Blöming
 Dazu hat das Verkehrsministerium des Landes eine Sanierungsoffensive für die Straßeninfrastruktur ins Leben gerufen, deren zentraler Baustein das jährliche Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen ist. In diesem Jahr sollen auch die Gemeinde Anröchte und die Stadt Erwitte von dem Programm profitieren. Zusammen erhalten sie Fördergelder in Höhe von rund 800.000 Euro. 
„Ich freue mich sehr, dass wir mit Hilfe des Förderprogramms einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Anröchte und Erwitte leisten können“, erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Landesstraßen sind die Lebensadern unserer Region, die nicht nur für Pendelnde, sondern auch für Gewerbe, Industrie und Handel von entscheidender Bedeutung sind. Viele Straßen und Bauwerke in Nordrhein-Westfalen sind aber in einem schlechten Zustand – auch bei uns, weil sie teilweise jahrzehntelang vernachlässigt wurden. Mit den Fördermitteln aus dem Landesstraßenerhaltungsprogramm kommen wir dem Ziel näher, den Zustand dieser Straßen deutlich zu verbessern.“
Konkret investiert das Land NRW jetzt Fördergelder in Höhe von 300.000 Euro in Erwitte-Horn für den Ersatzneubau des Bauwerks über den Pöppelgraben (L 848) und in der Gemeinde Anröchte im Ortsteil Altengeseke 500.000 Euro für den Ersatzneubau des Bauwerks über den Wiemeckebach (L )747).
Die Gesamtinvestition des Landesförderprogramms beläuft sich auf 220 Millionen Euro. Davon fließen 145 Millionen Euro in 151 größere Einzelprojekte, unter anderem an Fahrbahnen und Brücken. Die verbleibenden 75 Millionen Euro werden als sogenannte Bauamtspauschale eingeplant, mit der flexibel auf unvorhergesehene Schäden reagiert werden kann. Die Auswahl dieser Projekte treffen die jeweiligen Regional-niederlassungen von Straßen.NRW.
Die Maßnahmenauswahl der Fahrbahnen basiert zum einen auf der sorgfältigen Auswertung der Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung und zum anderen auf der Bedeutung und Verkehrsbelastung sowie der Verkehrssicherheit. Es ist möglich, dass sich im Verlauf des Jahres Verschiebungen ergeben können – das entspricht der flexibel angelegten Struktur des Erhaltungsprogramms: Auch plötzlich notwendig werdende Sanierungen sollen realisiert werden können.
Eine Gesamtaufstellung aller geplanten Maßnahmen finden Interessierte hier: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2296.pdf

Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.