Jörg Blöming

Wenn Pflegeeinrichtungen im Kreis Soest weniger Zeit mit Formularen verbringen müssen und mehr Zeit für die Menschen bleibt, dann profitieren am Ende Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und die Beschäftigten vor Ort. Genau das soll die vom Land Nordrhein-Westfalen angestoßene Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) erreichen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf werden Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten weiter reduziert, Verfahren vereinfacht und Einrichtungen wirtschaftlich handlungsfähiger gemacht. Die Reform betrifft Pflege- und Betreuungseinrichtungen ebenso wie Angebote der Eingliederungshilfe. Die Reform soll nach der Beratung Anfang 2027 in Kraft treten.

„Mit der Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes entlasten wir die Einrichtungen im Kreis Soest deutlich. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Menschen: für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch für die Pflegekräfte, die tagtäglich eine großartige Arbeit leisten“, so der heimische CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied des nordrhein-westfälischen Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Jörg Blöming. „Das Ziel ist klar: Die Pflege und Eingliederungshilfe soll praxistauglicher, flexibler und wirtschaftlich tragfähiger gestaltet werden, ohne dabei Abstriche beim Schutz und den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohner zu machen.“

Neben der Reduzierung und Vereinheitlichung der Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten, sieht der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen vor. Unter anderem entfällt die bisherige Obergrenze von 80 Plätzen für Pflegeeinrichtungen. Stattdessen gilt für neue oder umgebaute Einrichtungen ein Richtwert von 120 Plätzen. Auch für die Angebote der Tagespflege sollen vereinfachte Verfahren gelten. Tagespflegeinrichtungen unterliegen künftig der Anzeigepflicht, sie werden jedoch nur anlassbezogen, etwa nach einer Beschwerde, überprüft. Das entlastet die Einrichtungen im Kreis Soest deutlich. Zusätzlich sollen Mehrfachprüfungen der Einrichtungen desselben Sachverhalts durch verschiedene Instanzen vermieden werden. Trotz aller Vereinfachungen bleiben Qualitätsstandards, Mitbestimmungsrechte, Einzelzimmerquote, Privatsphäre und Selbstbestimmung vollständig erhalten. Damit wird das Ziel eines praxistauglichen Wohn- und Teilhabegesetzes verfolgt, dass die Einrichtungen entlastet und gleichzeitig den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner stärkt.

Zum Hintergrund:

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) schützt die Rechte, die Würde und die Selbstbestimmung von älteren oder pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderung in Wohn- und Betreuungseinrichtungen. Es legt zugleich die Rahmenbedingungen für Pflege‑ und Betreuungskräfte fest. Ziel des Gesetzes ist es, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, Mitwirkung und Mitbestimmung zu stärken, Transparenz über Qualität und Angebote zu schaffen und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu verbessern.