Jörg Blöming

„Die Bundesregierung wollte das umstrittene Heizungsgesetz (offiziell: Gebäudeenergiegesetz, GEG) am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag hetzen – obwohl kaum Zeit blieb, Experten-Meinungen zu berücksichtigen und offene Fragen zu klären. 

Zum Glück erteilte das Verfassungsgericht dem Vorhaben nach einem erfolgreichen Antrag aus den Reihen der CDU einen Aufschub. Erst Anfang September kann das Heizungsgesetz nun weiter beraten werden. Wieder bleibt eine lange Zeit der Verunsicherung. 

Die CDU will die Zeit für einen inhaltlichen Neuanlauf nutzen. Der ist auch zwingend notwendig, denn bisher sind etwa Art und Umfang der Förderung völlig offen. Ebenfalls unklar ist, woher das Geld für die Förderung kommen soll. Das alles sorgt für neuen Unmut und totale Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Soest. Ich wurde von vielen Seiten auf genau diese Probleme angesprochen, keiner weiß, was jetzt die richtige Entscheidung ist,“ erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming.

„Die Ampel lässt außerdem alle Bürger weiter im Dunklen darüber, wie der Heizungstausch gefördert wird. Dabei brauchen Hausbesitzer, Mieter und Vermieter jetzt dringend Klarheit. Zudem unterschätzen viele in der Ampelkoalition, dass selbst bei 50 Prozent Förderung ein verbleibender Eigenanteil von 15.000 oder 20.000 Euro sehr viel Geld ist.

Weiter ist unklar, woher das Geld für die Förderung kommen soll. 

Aus meiner Sicht müssen erst einmal alle offenen Punkte geklärt sein, bevor es in die weiteren Beratungen geht. So läuft das auf jeden Fall nicht, die Menschen auch im Kreis Soest brauchen Klarheit, nicht noch mehr Verunsicherung,“

so MdL Jörg Blöming abschließend.

 

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