Inklusion vor Ort einfach und unbürokratisch stärken – das ist das Ziel der „Inklusionsschecks NRW“. Mit dem Förderprojekt unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen wieder gezielt Projekte, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Jeder Inklusionsscheck hat einen Wert von 2.000 Euro. Insgesamt stehen im Jahr 2026 rund 500.000 Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September 2026 online gestellt werden.
„Inklusion beginnt vor Ort – in unseren Vereinen, unseren Gemeinden und bei den Menschen in unserer Heimat“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen ist. „Gerade in unserer Heimat gibt es viele engagierte Ehrenamtliche, die mit kreativen Ideen Barrieren abbauen und Begegnung ermöglichen. Das unkomplizierte Verfahren macht es auch kleinen Initiativen leicht, sich aktiv für mehr Teilhabe einzusetzen.“
Im Jahr 2025 war das Förderprogramm so beliebt wie nie: 406 Projekte konnten mit dem „Inklusionsscheck NRW“ gefördert werden. Die Beantragung für 2026 ist ab sofort möglich. Gefördert werden Projekte, die die Barrierefreiheit verbessern und sich an möglichst viele Menschen richten. Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden
Mehr Informationen finden Interessierte unter: www.mags.nrw/inklusionsscheck
