Jörg Blöming

Ein Besuch der Gedenkstätte Buchenwald oder eine virtuelle Führung durch die Gedenkstätte Auschwitz – das wird für Schülerinnen und Schüler im Kreis Soest ab sofort deutlich einfacher umsetzbar sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die „Förderrichtlinie Gedenkstättenfahrten“ umfassend aktualisiert. Damit können Schulen in unserer Region deutlich einfacher Fördergelder für Gedenkstättenfahrten beantragen. Schulträger können jetzt selbst Förderanträge stellen, das Verfahren läuft digital und größere Gruppen benötigen nur noch einen einzigen Antrag. Außerdem werden Formate wie digitale Gedenkstättenbesuche gefördert, was das Angebot für die Schulen im Kreis Soest erweitert.

„Damit Schülerinnen und Schüler aus unserer Heimat die Geschichte nicht nur im Unterricht, sondern auch an den authentischen Orten erleben können, braucht es eine verlässliche Unterstützung. Bildung, Aufklärung und die persönliche Begegnung mit der Geschichte sind unverzichtbar“, betont der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Die aktualisierten Förderrichtlinien sind ein weiteres wichtiges Signal für eine lebendige Erinnerungskultur in unserem Land.“

Mit der aktualisierten Förderrichtlinie erleichtert das Land NRW den Schulen im Kreis Soest den Zugang zu finanzieller Unterstützung für Gedenkstättenfahrten. Künftig können auch die Schulträger selbst Anträge stellen, was die bisherige Abhängigkeit von den Fördervereinen überflüssig macht. Das Antragsverfahren läuft nun vollständig digital, wodurch Anträge schneller bearbeitet und Fahrten, bei Einhaltung der Rahmenbedingungen, vorzeitig bewilligt werden, sodass Schulen direkt nach der Antragstellung buchen können. Auch größere Gruppen profitieren. Diese können jetzt mit nur einem Antrag Fördergelder beantragen, bisher waren oft mehrere Anträge nötig. Zusätzlich werden digitale Gedenkstättenbesuche erstmals berücksichtigt und erweitern die politische Bildung junger Menschen im Kreis Soest.

Zum Hintergrund:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2018 Fahrten zu Gedenkstätten im In- und Ausland, um die Schulen in ihrer historisch-politischen Bildungsarbeit zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2026 stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro für schulische Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland bereit. Zusätzlich stehen 500.000 Euro für die Ausbildungsreisen angehender Lehrkräfte zur Verfügung. Begleitend erhalten die Schulen umfassende Unterstützung durch die Bezirksregierungen und Landesinitiative „Bildungspartner NRW“, etwa bei der Vermittlung von Partnerschaften mit Gedenkorten, Archiven und weiteren außerschulischen Lernorten.

Weitere Informationen zur Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/foerdermoeglichkeiten-fuer-schulische-gedenkstaettenfahrten