Wenn in unseren Dörfern und Städten im Kreis Soest Gemeindefeste, Sommerfeste oder Vereinsjubiläen stattfinden, steckt viel Herzblut dahinter – aber auch oft hohe Kosten. Genau hier setzt das Land Nordrhein-Westfalen jetzt an und schafft mit einem neuen Pauschalvertrag mit der GEMA eine spürbare finanzielle Entlastung für das Ehrenamt. Der Vertrag legt fest, dass die Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Ab dem 1. Juli profitieren rund 33.500 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen in NRW und damit auch zahlreiche Vereine im Kreis Soest. Der Vertrag gilt zunächst bis Ende 2027 und wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit drei Millionen Euro finanziert. Jede berechtigte Organisation kann künftig pro Jahr bis zu vier Veranstaltungstage über den Pauschalvertrag abrechnen, sofern die Veranstaltungen Live- oder Tonträgermusik beinhalten.
„Das Ehrenamt ist das Herz unserer Heimat und genau dort setzen wir an“, betont der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Mit dem Pauschalvertrag schaffen wir eine spürbare Entlastung für Vereine und Organisationen im Kreis Soest, damit Sommerfeste, Gartenfeste oder das traditionelle Maibaumaufstellen weiterhin ohne finanzielle Hürden stattfinden können.“
Der Pauschalvertrag gilt ausschließlich für eingetragene Vereine und Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Abgedeckt sind eintrittsfreie Feste mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern wie CDs, MP3 oder Streamingdiensten ob drinnen oder draußen, solange die Fläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet. Nicht umfasst sind Konzerte, Festivals, Theater- oder Kabarettveranstaltungen, Tanzkurse, Sportevents, Streaming-Formate oder kommerzielle Weihnachtsmärkte.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA prüfen zudem, ob und in wie weit künftig auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag mit aufgenommen werden können.
Damit werden zahlreiche Vereine im Kreis Soest, vom Musikverein über den Sport- oder Heimatverein, unterstützt, die regelmäßig Feste für ihre Dorfgemeinschaften organisieren.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden sich hier: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw
Zum Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen reiht sich mit dem neuen Vertrag in die Gruppe der Bundesländer ein, die bereits vergleichbare Vereinbarungen mit der GEMA geschlossen haben. Zuletzt hatte Thüringen ein solches Modell vorgestellt. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Komponistinnen und Komponisten, Texterinnen und Textern und Musikverlagen sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.
