Das NRW-Innenministerium, an der Spitze mit unserem Innenminister Herbert Reul, hat den Entwurf der Personalverteilung für die 47 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Für die Kreispolizeibehörde des Kreises Soest bedeutet das eine Aufstockung des Personals um 11,5 Stellen. Insgesamt stehen laut dem Entwurf der „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung der Polizei Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026“ knapp 594 neue Stellen für den Polizeidienst zur Verfügung.
„Die CDU-NRW ist angetreten mit dem erklärten Ziel, unsere Heimat sicherer zu machen. Und dieses Versprechen setzen wir Schritt für Schritt konsequent um“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch personalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag ist. „Die beiden CDU-geführten Landesregierungen mit unserem Innenminister Herbert Reul haben bei der Kreispolizeibehörde des Kreises Soest in den Jahren 2017 bis 2026 für ordentlich Zuwachs gesorgt. Insgesamt wurden mehr als 95 neue Stellen von 2017 bis 2026 bei der Kreispolizeibehörde im Kreis Soest geschaffen. „Damit setzen wir den Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fort. Diese neuen Kräfte sind ein wichtiger Baustein unserer Null-Toleranz-Politik, mit der wir Nordrhein-Westfalen Stück für Stück sicherer für alle machen“, so Jörg Blöming.
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2026 |
531,44 |
+ 11,5 |
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2025 |
519,94 |
+ 3,33 |
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2024 |
516,61 |
+ 13,05 |
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2023 |
503,56 |
+ 7,88 |
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2022 |
495,68 |
+ 11,05 |
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2021 |
484,63 |
+ 12,28 |
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2020 |
472,35 |
+ 13,69 |
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2019 |
458,66 |
+ 8,95 |
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2018 |
449,71 |
+ 8,26 |
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2017 |
441,45 |
+ 5,31 |
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2016 |
436,14 |
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Summe + 95,3
Zum Hintergrund:
Die finale Stellenverteilung für die Polizeibehörden im Land wird feststehen, sobald die Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihre Abschlussprüfungen absolviert haben und ihren Dienst in den Kreispolizeibehörden antreten.
Die Einstellungszahlen bei den Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wurden seit 2017 deutlich erhöht, von 2.300 im Jahr 2017 auf zuletzt 3.000. Hinzu kam ein Zuwachs an Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie an Regierungsbeschäftigten. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen Ausbildungsmöglichkeiten im Polizeivollzugsdienst für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss geschaffen.
Die Verteilung der Polizeikräfte nach der so genannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) erfolgt seit 1996. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt. Bis zum Jahre 1996 gab es kein solches an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen.
