Jörg Blöming

Ein wichtiger Schritt für die Sicherheit in unserem Land und ein gutes Signal für unsere Heimat – so bewertet der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming die Absichtserklärung des Bundesverteidigungsministeriums für die Wiedernutzung der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest. Das Ministerium hatte heute in einer Pressemitteilung angekündigt, bereits im September Gespräche mit allen wichtigen Ansprechpartnern über die Liegenschaft in Soest führen zu wollen. 

„Die Bundeswehr muss für die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit gut aufgestellt sein. Dazu gehört neben einer ausreichenden personellen Stärke selbstverständlich auch die notwendige Infrastruktur. Deshalb begrüße ich es sehr, dass die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest wieder stärker in den Blick genommen wird“, erklärt Jörg Blöming, der selbst aktives Mitglied des Reservistenarbeitskreises des Landtags NRW ist und seinerzeit seinen Wehrdienst in einer Fallschirmjägereinheit absolviert hat.

Im Rahmen des Gesprächs im September ist geplant, für die Soester Liegenschaft einen sogenannten Letter of Intent (LoI) vorzubereiten, der die weiteren Schritte für eine mögliche Wiedernutzung der Liegenschaft durch die Bundeswehr konkretisiert. Da die ehemalige Kaserne derzeit noch als Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW genutzt wird, müssen dabei besondere Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

„Für Soest sind die Pläne gute Nachrichten und zugleich eine Chance. Die Wiedernutzung der ehemaligen Kaserne könnte zukünftig nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Bundeswehr leisten, sondern auch die Bedeutung des Standorts Soest als Teil der sicherheitspolitischen Infrastruktur unterstreichen“, so der Landtagsabgeordnete. „Ich begrüße ausdrücklich, dass Bund, Land und die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Abgeordneten hier frühzeitig miteinander ins Gespräch kommen und möchte diesen Prozess auch weiterhin konstruktiv begleiten und mich für die Interessen der Region einsetzen.“ Entscheidend sei nun, die notwendigen vertraglichen und baulichen Maßnahmen rechtzeitig vorzubereiten und die erforderlichen Verfahren zügig einzuleiten.