Dazu erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnet Jörg Blöming, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen:
„Wir wollen die Krankenhausstrukturen zukunftsfest machen – und sie müssen sich daran orientieren, was gebraucht wird. In den Krankenhäusern sollen durch die Reform künftig verbindliche Qualitätskriterien gelten, die transparent, einheitlich und damit besser nachvollziehbar sind.
Die bisherigen Fallpauschalen für Krankenhäuser werden durch Vorhaltepauschalen ersetzt. Das heißt, die Kliniken auch im Kreis Soest bekommen Geld dafür, dass sie Leistungen vorhalten, auch, wenn diese nicht abgefragt werden. Das bedeutet eine Art Existenzgarantie und nimmt finanziellen Druck – so können wir den ruinösen Wettbewerb der Kliniken stoppen. Genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sollen Grundlage für die Finanzierung durch die Krankenkassen sein.
Die planungsrechtlichen Folgen liegen bei den Ländern. Das ist auch richtig so, denn was in Brandenburg wichtig ist, muss nicht auch in Lippstadt sinnvoll sein. Wir müssen hier vor Ort die Planung machen dürfen. Dass sich Bund und Länder nach wochenlangem Streit über eine gemeinsame Linie jetzt endlich einigen konnten, ist ein Meilenstein – vor allem für die Kliniken und für die Patientinnen und Patienten. Finanzielle Zusagen des Bundes für unsere Kliniken stehen allerdings leider bisher noch aus. Hier erwarte ich noch eine klare Aussage.“