Jörg Blöming

Die hausärztliche Versorgung zu sichern, ist insbesondere im ländlichen Raum eine große Herausforderung. Mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und -ärzte ist über 55 Jahre alt. Um die Nachfolge langfristig zu sichern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere die Ansiedlung von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern in Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Seit dem Start des Hausarztaktionsprogramms im Jahr 2009 konnten bereits mehr als 1.000 Maßnahmen zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung mit einer Summe von insgesamt 28 Mio. Euro gefördert werden. Für das Jahr 2026 werden die Mittel aufgestockt, sodass 3,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden die Förderrichtlinien angepasst und entbürokratisiert.

„Es ist wichtig, dass wir schon heute die Weichen stellen, um die Gesundheitsversorgung im Kreis Soest nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags ist. „Das Hausarztaktionsprogramm ist neben der Landarztquote einer der zentralen Bausteine, um eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung in unserer Heimat zu sichern“

Mit der überarbeiteten und entbürokratisierten Förderrichtlinie konzentriert sich das Hausarztaktionsprogramm ab 2026 auf Kommunen mit unter 30.000 Einwohnern, in denen die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte mittel- oder langfristig gefährdet ist. Die entsprechenden Gemeinden sind nun auf einer Förderliste veröffentlicht, was eine einheitliche maximale Förderhöhe zur Folge hat.

Förderfähig sind unter anderem die Übernahme oder Gründung von Hausarztpraxen, die Errichtung von Lehrpraxen sowie erstmals auch die Gründung Medizinischer Versorgungszentren, etwa durch Kommunen. Nicht mehr gefördert werden die reine Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in bestehenden Praxen sowie die Weiterbildungsförderung. Dagegen bleiben Qualifizierungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte, die bislang im Krankenhaus tätig waren, sowie Zusatzqualifikationen für medizinische Fachangestellte weiterhin Fördertatbestände im Rahmen des HAP. 
Neu ist außerdem, dass alle Förderbeträge künftig als Pauschalen ausgezahlt werden und die Antragstellung online erfolgt.

Die Antragstellung für das HAP ist über das Onlineportal möglich:  www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw