Jörg Blöming

„Kinder haben Rechte!“ – Kindlich & kreativ umsetzen
Der Startschuss für den diesjährigen Mal- und Bastelwettbewerb des Landtags Nordrhein-Westfalen ist gefallen. Dieses Mal steht der Wettbewerb im Zeichen des Jubiläums „75 Jahre Landesverfassung NRW“. Die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen der nordrhein-westfälischen Grundschulen sind aufgerufen, unter dem Motto: „Kinder haben Rechte! Malt oder bastelt, warum Eure Rechte wichtig sind“, ein gemeinsames Bild oder eine Bastelarbeit zu gestalten. Für die vier besten Arbeiten winkt Geld für die Klassenkasse. Einsendeschluss für die Arbeiten ist der 30. November 2024.

Seit 2002 sind in Artikel 6 der Landesverfassung auch die Rechte von Kindern verankert, u.a. in Absatz 1: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.“ Der jährliche Mal- und Bastelwettbewerb ist ein wichtiger Bestandteil des umfangreichen Angebots zur Demokratiebildung schon in den Grundschulen.

„Unsere Demokratie ist ein wichtiges Gut, für das wir uns jeden Tag aufs Neue einsetzen müssen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Deswegen ist es wichtig, dass Kinder sich bereits früh auf spielerische Weise mit dem Thema Demokratie beschäftigten.“

Der Wettbewerb:
Pro Schulklasse kann ein gemeinsam gestaltetes Bild (DIN A4 quer; DIN A3 quer oder DIN A2 quer, keine Hochformate) oder eine gemeinsame Bastelarbeit (maximal zugelassene Größe: 30 cm Höhe, 40 cm Breite und 40 cm Tiefe) eingereicht werden. Eine Jury entscheidet über die Siegerarbeiten. Ein Teil der Arbeiten wird in einer Ausstellung zu sehen sein.

Die Siegerinnen und Sieger werden zu einem Besuch in den Landtag eingeladen, wo sie vom Landtagspräsidenten André Kuper empfangen werden. Außerdem erhalten die besten Vorschläge Geld für die Klassenkasse in Höhe von:

  • Platz: 1.000 Euro
  • Platz: 750 Euro
  • Platz: 250 Euro
  • Platz: 150 Euro.

Die Einsendung der Bilder oder Bastelarbeiten samt Formular und Begründung kann per Post erfolgen an:

Landtag Nordrhein-Westfalen
Stichwort: Grundschulwettbewerb 2024/2025
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Einsendeschluss ist der 30. November 2024.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Interessierte auf der Webseite des Landtags www.landtag.nrw.de oder direkt über folgenden Link: www.landtag.nrw.de/home/aktuelles/malwettbewerb-fur-grundschulen.html