Bereits seit 2022 müssen Bürgerinnen und Bürger die ein Grundstück besitzen, keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Das ist eine spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Damit den Kommunen das entsprechende Geld nicht für wichtige Projekte fehlt, springt das Land ein. Insgesamt sind seit der Gesetzesänderung rund 213 Mio. Euro an die Kommunen erstattet worden. Allein die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Soest wurden so mit knapp 4,6 Mio. Euro entlastet.
„Die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein echter Durchbruch für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen und ein starkes Signal für Fairness und Entlastung. Wer ein Haus besitzt, wird nicht mehr zur Kasse gebeten, weil die Straße vor der Tür saniert wird“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen ist. „Damit haben wir Klarheit und Verlässlichkeit für die Menschen vor Ort geschaffen und eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit beendet. Unsere Kommunen können trotzdem sicher planen, da sie die Kosten vom Land erstattet bekommen.“
Zahlen im Detail:
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Kommune |
Entlastung in Euro |
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Erwitte |
85.277,03 € |
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Geseke |
754.114,85 € |
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Lippstadt |
311.289,74 € |
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Rüthen |
349.452,74 € |
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Warstein |
179.136,40 € |
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Ense |
954.479,55 € |
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Soest |
1.075.995,93 € |
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Werl |
123.703,08 € |
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Wickede |
761.537,35 € |
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4.594.986,67 € |
Hintergrund:
Schon 2020 hat das Land einen wichtigen Schritt gemacht: Damals wurde das 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz reformiert – zum Vorteil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Zunächst hat das Land NRW die Hälfte der Straßenausbaubeiträge übernommen. 2022 folgte der nächste Schritt: Das Land übernahm nun 100 Prozent der Beiträge, und zwar auch rückwirkend für diejenigen, die vorher noch selbst die Hälfte zahlen mussten. 2024 kam der konsequente Schlusspunkt: Ein gesetzliches Verbot, überhaupt noch Beiträge von Anliegern zu erheben. Stattdessen bekommen die Kommunen das Geld zu 100 Prozent vom Land erstattet.
Damit ist klar: Die Bürgerinnen und Bürger zahlen nichts mehr – und den Städten und Gemeinden entsteht kein finanzieller Nachteil.
Seitdem sind rund 3200 Erstattungsanträge bei der Landeskasse eingegangen – mit einem Gesamtvolumen von rund 254 Millionen Euro. 213 Millionen Euro wurden bereits an 225 Städte und Gemeinden ausgezahlt.
[1] Die Erstattung erfolgt erst nach Beendigung der Maßnahmen. Bei Kommunen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, sind also möglicherweise Projekte noch nicht abgeschlossen oder es wurde (noch) kein Antrag beim Land NRW gestellt.
