Jörg Blöming

Damit eine gemeinsame Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am schulischen Alltag möglich ist, stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden beiden Schuljahren erneut jeweils eine Million Euro für den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ zur Verfügung. Damit können auch in den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 Familien im Kreis Soest unterstützt werden, die trotz finanzieller Belastungen keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming begrüßt die Verlängerung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ durch das Land Nordrhein-Westfalen. „Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, Familien unbürokratisch zu helfen. Kein Kind im Kreis Soest soll auf ein warmes Mittagessen in der Schule oder auf die Teilnahme an einer Klassenfahrt verzichten müssen, weil das Geld zu Hause nicht ausreicht“, betont der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Die Verlängerung des Programms ist ein wichtiges Signal für Familien im Kreis Soest. Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb ist es wichtig, dass die Landesregierung den Härtefallfonds fortführt und den betroffenen Familien weiterhin unter die Arme greift.“

Mit den Mitteln des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ können die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten gefördert werden. Für das Mittagessen sind Zuschüsse von bis zu 1.080 Euro pro Kind und Schuljahr möglich, für Klassenfahrten bis zu 150 Euro pro Kind und pro Schuljahr.

Antragsberechtigt sind Familien, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jedoch keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, obwohl ihre Situation vergleichbar ist. Die Anträge können jeweils zum Beginn des Schul- beziehungsweise Kindergartenjahres bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Kreis Soest gestellt werden. Ein Eigenanteil der Eltern ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie die Antragsunterlagen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetseite unter der folgenden Adresse zur Verfügung: https://www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit.