Zur Zeit wird viel über die zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Die NRW-Koalition nutzt jetzt vorhandene Spielräume, um die vollständige Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner bei den Straßenbaubeiträgen zu schaffen. In der kommenden Woche in der Landtagssitzung wird hierzu ein Antrag eingebracht, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100prozentigen Entlastung der Anlieger zu kommen. Die einzige Voraussetzung für die Förderung ist ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept.
„Ich freue mich sehr, dass wir durch die gute Zusammenarbeit mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Finanzminister Lutz Lienenkämper eine praktikable Lösung finden konnten, die durch Änderung des Förderprogramms unmittelbare Wirkung zeigen wird,“ informiert der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses ist nach der Sitzung der CDU-Landtagsfraktion am Dienstag.
So hatte die NRW Koalition bereits am 1. Januar 2020 das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm über 65 Mio. Euro jährlich, bürgerfreundlich ausgestaltet. Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden haben Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen, insbesondere aber die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch unser Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger geführt. „Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach 1 1/2 Jahren Laufzeit haben sich jetzt Spielräume ergeben, die wir nun nutzen können. Wir werden so rasch als möglich, spätestens bis zum 30. Juni 2022, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land, zukünftig entfallen kann,“ so MdL Jörg Blöming abschließend.