Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen.
Das Heimat- und Kommunalministerium hat jetzt die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht. Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022.
Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, erhalten die Kommunen Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein im kommenden Jahr 67,69 Mio. Euro vom Land NRW. Im Vorjahr war die Zuweisung mit 64,62 Mio. Euro deutlich geringer.
Dazu erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming der auch Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags und personalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW ist:
„Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren. Unser Ziel ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können.
So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist. Nach der Arbeitskreis-Rechnung kann bekommen Anröchte, Geseke, Rüthen und Warstein mehr Schlüsselzuweisungen als im Vorjahr, Erwitte und Lippstadt aufgrund guter kommunaler Steuereinnahmen weniger.“
Hintergrund: Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung, die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können. Das GFG wird jetzt zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.
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