Jörg Blöming

Pünktlich zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes gibt das Land Nordrhein-Westfalen eine Anleihe heraus, die von Bürgerinnen und Bürgern und anderen privaten Investoren ab dem 23. Mai 2024 an der Börse erworben werden kann.

„Mit der Anleihe ‚75 Jahre Grundgesetz – Die NRW- Anleihe‘ feiern wir die Werte des Grundgesetzes und erinnern an ihre unmittelbare Relevanz. Zugleich möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes danken: für ihr Engagement, mit dem sie sich täglich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Mit der Möglichkeit, in eine Anleihe unseres Landes zu investieren, möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, auch hier ein Teil von Nordrhein-Westfalen zu werden – mit einer sicheren Geldanlage zu attraktiven Konditionen und einer auch für Privatanleger überschaubaren Laufzeit von drei Jahren,“ erklärt Jörg Blöming als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses des NRW-Landtags.

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt Anleihen in verschiedenen Formen bereits seit vielen Jahren mit großem Erfolg, so z.B. im Bereich der Nachhaltigkeitsanleihen oder als Fremdwährungsemission. Das Land hat sich so eine breite Investorenbasis auf der ganzen Welt aufgebaut. Der kompetente Kapitalmarktauftritt des Landes wurde in den letzten Jahren mehrfach mit Preisen ausgezeichnet.

Mit einem festen Zinssatz von 3,0 % für eine Laufzeit von drei Jahren bietet die „NRW-Grundgesetz-Anleihe“ eine echte Alternative zu anderen Festgeldangeboten und zudem ein hohes Maß an Sicherheit.

Weitere aktuelle Informationen zur NRW-Anleihe finden unter: www.nrw-anleihe.nrw.de.