Jörg Blöming

„Die unbürokratische und schnelle Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie der Abbau unnötiger Barrieren vor der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sind zur Fachkräftesicherung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen im Kreis Soest unerlässlich. Mit der aktuell veröffentlichten neuen Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheits- fachberufe NRW (GBerNachwVO NRW) schafft das Land NRW durch verbindliche Vorgaben den Rahmen für vereinfachte und beschleunigte Verfahren zur Erteilung einer Berufserlaubnis in reglementierten Pflege- oder Gesundheitsfachberufen. Darunter fallen zum Beispiel Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten.

Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen ist eine große Herausforderung für die Arbeitgeber, Beschäftigten, Patientinnen und Patienten sowie die Gesellschaft insgesamt. Der demografische Wandel wird diese Situation weiter verschärfen. Wirksam können wir dem nur etwas entgegensetzen, indem wir auch Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland für eine Beschäftigung in unserer Region gewinnen. Bürokratische Hürden dürfen der Einwanderung ausländischer Fachkräfte dabei nicht länger im Wege stehen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW.

Hintergrund:

Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland benötigen zur Ausübung ihres Berufes eine Berufserlaubnis. Hierfür müssen sie neben dem erfolgreichen Abschluss beziehungsweise der Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung nachweisen, dass sie die deutsche Sprache im erforderlichen Maße beherrschen, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind. Bislang gab es zu den Nachweispflichten keine klaren Vorgaben. Fehlende Konkretisierungen führten zu Unsicherheiten und teils langwierigen Verfahren. Die neue Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW definiert erstmalig einheitliche und moderne Standards, die dieses Verfahren auch vollständig aus dem Ausland ermöglicht und damit den gesamten Prozess vereinfachen und beschleunigen soll.

Die Verordnung regelt konkret, welche Unterlagen in welcher Form durch die Behörden angefordert werden dürfen und durch die Fachkraft einzureichen sind. Darüber hinaus definiert sie die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse, deren Nachweis und legt verbindliche Regeln für das Verfahren zur Sprachprüfung fest. Die Verordnung bildet daher einen wichtigen Baustein zur Fachkräfteoffensive des Landes NRW.

Foto (v.l.) Karl-Josef Laumann Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Jörg Blöming.