Jörg Blöming

Das Land Nordrhein‑Westfalen treibt den Ausbau von Housing‑First‑Angeboten weiter voran und hat dazu ein umfassendes Umsetzungskonzept vorgelegt. Ziel ist es, besonders belastete obdach‑ und wohnungslose Menschen besser zu erreichen und ihnen ohne Vorbedingungen einen direkten Zugang zu eigenem Wohnraum zu ermöglichen. Die SozialstiftungNRW stellt hierfür bis zu fünf Millionen Euro für neue Projektstandorte bereit. Auch wenn Obdachlosigkeit verstärkt eine Thematik in Großstädten ist, finden sich auch bei uns im ländlichen Raum immer wieder Menschen, die aus verschiedenen Gründen kein Dach über dem Kopf haben.

„Housing First ist ein Ansatz, der sich bewährt hat: Wer ohne Vorbedingungen eine eigene Wohnung bekommt, hat endlich wieder Stabilität im Alltag – das ist der erste Schritt zurück ins Leben“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags ist. „Gerade Menschen mit psychischen Belastungen oder Suchtproblemen sind mit herkömmlichen Angeboten oft schwer erreichbar. Durch das neue Umsetzungskonzept unterstützen wir Kommunen und Träger ganz konkret dabei, Betroffene besser aufzufangen und ihnen echte Perspektiven zu bieten.“

Ziel des Umsetzungskonzepts ist es, den Housing‑First‑Ansatz landesweit weiter auszubauen. Die SozialstiftungNRW stellt bis zu fünf Millionen Euro als Anschubfinanzierung bereit – ein wichtiger Impuls auch für neue Angebote im ländlichen Raum. Im Fokus stehen obdachlose Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen, Suchtproblemen oder anderer schwieriger Lebenslagen bisher von Hilfsangeboten schwer erreicht wurden. Deswegen wird bei Housing First Wohnraum ohne Vorbedingungen zur Verfügung gestellt. Sozialarbeiterische Begleitung bleibt freiwillig und bedarfsorientiert. Therapieteilnahme oder Abstinenz sind keine Voraussetzung, um eine Wohnung zu erhalten oder zu behalten. Das Ziel: Stabilisierung, Verringerung gesundheitlicher Risiken und bessere Perspektiven für die Betroffenen. Die Erstellung des Konzeptes wurde von einem breit aufgestellten Fachkreis begleitet: Kommunen, Landschaftsverbände, Wohlfahrtsverbände, Selbstvertretungen wohnungsloser Menschen, erfolgreiche Housing‑First‑Projekte sowie Vertreter der Wohnungswirtschaft waren daran beteiligt.

Das Konzept steht digital unter https://url.nrw/umsetzungskonzept-housing-first zur Verfügung.

Zum Hintergrund
Mit der im Jahr 2019 gestarteten Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt die Landesregierung Kommunen und freie Träger der Wohnungslosenhilfe im Kampf gegen Wohnungslosigkeit. Ziel der Landesinitiative ist es, Wohnungsverluste zu verhindern, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern. Hierfür setzt das Land auf ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen, darunter die landesweiten „Kümmerer“-Projekte, Angebote der Suchtberatung sowie Akuthilfen in den Sommer- und Wintermonaten.

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die vom nordrhein-westfälischen Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.