Kinder sind unsere Zukunft – und sie verdienen das Beste, was wir ihnen mitgeben können: Geborgenheit, Bildung und einen sicheren Ort zum Wachsen.
Deshalb hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Damit wollen wir Kitas und frühkindliche Bildungseinrichtungen stärken – ganz konkret: mit mehr Geld, mehr gut ausgebildetem Personal und mehr Flexibilität im Alltag. Denn hinter jeder Statistik steckt ein Kind. Eine Familie. Erzieherinnen und Erzieher, die ihr Bestes geben.
In enger Abstimmung mit den Verbänden haben wir viele Rückmeldungen aufgenommen und den Gesetzentwurf überarbeitet. An diesem Freitag wird er im Landtag eingebracht – als ein starkes Signal: Wir meinen es ernst mit der frühkindlichen Bildung.
Dazu erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming:
„Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut sind – sicher, gefördert und begleitet. Deshalb stärken wir gezielt die Kitas: Durch die Möglichkeit angepasster Kern- und Randzeiten kann das pädagogische Personal zielgerichteter eingesetzt werden. Wir schaffen mehr Flexibilität, um Schließzeiten zu verringern. Wir helfen den Trägern aktiv dabei, neues Personal zu gewinnen. Und vor allem: Wir investieren. Bis zur Einführung eines neuen, kindbezogenen Finanzierungssystems erhöhen wir die Grundfinanzierung der Träger zur Finanzierung der Transformationskosten ab dem 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro – damit sie planen können und nicht jedes Jahr aufs Neue bangen müssen. Und: 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in den kommenden Jahren. Denn jedes Kind verdient faire Chancen und jede Familie Verlässlichkeit. Es geht nicht um Paragrafen, sondern um Menschen.“
Mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für Träger
Für die frühkindliche Bildung sind für das Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Mit dem Gesetzentwurf plant die Landesregierung außerdem, 50 Millionen Euro für eine jährlich unterlegte Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung des Systems bereitzustellen. Neben der Finanzierung der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung und führt einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Auch die bisherige Sonderförderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, bleibt bestehen – dadurch wird auch die Trägervielfalt gesichert. So schafft das Land mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für Träger.
Mehr gut ausgebildetes Personal
Die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung zum Kinderpfleger soll in das KiBiz integriert werden, zudem die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher weiterhin gefördert und diese Förderung erhöht werden. Für die Ausbildung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen wird rund eine Million Euro bereitgestellt. Der Gesetzentwurf knüpft auch an die Stärkung der Kindertagespflege in den vergangenen Jahren an. Die Reform des KiBiz sieht vor, Qualitätssicherung und Professionalisierung weiter zu stärken, indem Anschlussqualifikationen mitfinanziert und spezifische Rahmenbedingungen verbessert werden. Das Kita-Helfer-Programm wird dauerhaft im KiBiz verankert.
Mehr Stabilität und Verlässlichkeit
Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation schafft das Land mehr Verlässlichkeit für Eltern und Kinder – und setzt weiter auf Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Träger sollen eigenverantwortlich innerhalb der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung Kern- und Randzeiten definieren können. Dadurch kann das pädagogische Personal in der Einrichtung flexibler und bedarfsgerechter eingesetzt werden. Die Kernzeit soll dabei täglich mindestens fünf aufeinanderfolgende Stunden betragen. Diese Option für mehr Flexibilität können die Träger auf freiwilliger Basis nutzen. Es ergeben sich dadurch keine finanziellen Änderungen: Es werden weiterhin in jedem Fall neun Stunden Kernzeit pro Tag finanziert – unabhängig davon, wie das Optionsmodell genutzt wird. Sowohl für Einrichtungen wie auch Eltern ermöglicht das eine bessere Planungssicherheit.
Mehr gezielte Förderung
Um allen Kindern gerechte Bildungschancen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder soziökonomischem Status, zu ermöglichen, plant das Land, Chancen-Kitas einzuführen. Einrichtungen in besonders herausfordernden Sozialräumen sollen noch gezielter gefördert werden. Das KiBiz verfolgt auch inklusionspolitische Ziele, da Kinder mit und ohne Behinderungen möglichst gemeinsam betreut werden sollen. Bereits jetzt sind die meisten Einrichtungen inklusiv.
Mehr Flexibilität
Die festgelegten Standard-Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen bleiben unverändert. In klar begrenzten Ausnahmefällen kann es zu einer vorübergehenden Überschreitung kommen, etwa um bei kurzfristigem Bedarf – beispielsweise nach einem Zuzug – ein Kind aufnehmen zu können. Dauert die Überschreitung länger als sechs Wochen, ist dies dem Jugendamt anzuzeigen und muss durch das örtliche Jugendamt genehmigt werden.
