Wie kann die Gesundheitsversorgung in unserem Land auf gute und solide finanzierte Füße gestellt werden – diese Frage stand im Mittelpunkt des sechsjährigen Prozesses der Krankenhausplanung NRW. Damit hat das Land in enger Abstimmung mit allen Beteiligten im Krankenhauswesen einen Ansatz entwickelt, der bundesweit Maßstäbe setzt und die Krankenhauslandschaft nachhaltig verbessern wird. Im Mittelpunkt der Krankenhausplanung steht die Zuteilung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen, für die sich die Krankenhäuser bewerben konnten und die für eine flächendeckende und gleichzeitig qualitativ hochwertige Behandlung sorgen sollen. Die Feststellungsbescheide über die individuelle Zuteilung der Leistungsgruppen werden seit Beginn der Woche an die Krankenhäuser versandt. Für das fusionierte „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ gibt es dabei sehr gute Nachrichten, denn es darf künftig ein großes Portfolio an Leistungsgruppen an ihren Standorten anbieten und ist damit ein sogenannter „Maximalversorger“.
„Hier zeigt sich wieder, wie erfolgreich ein Projekt sein kann, wenn alle Akteure miteinander im Gespräch bleiben und gemeinsam an einem Strang ziehen“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags ist. „Damit können wir sehr positiv in die Zukunft für die gesundheitliche Versorgung in unserer Heimat schauen. Die zugeordneten Leistungsgruppen ermöglichen unserem Klinikum wirtschaftliches Handeln und schaffen sehr gute Rahmenbedingungen für die Zukunft.“
Bei der Krankenhausplanung handelt es sich um ein weitreichendes Reformprojekt, das einen Meilenstein für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen darstellt. Für die Umsetzung stellt das Land 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Durch die Feststellungsbescheide haben die Krankenhäuser vor Ort nun Planungssicherheit und auch das „Klinikum Lippstadt“ kann in die notwendigen Umbau- und Umstrukturierungsmaßnahmen einsteigen. Die Bewilligung der Maßnahmen erfolgt in dieser Legislaturperiode, die Auszahlung der Mittel dann schrittweise bis zum Jahr 2030, abhängig vom Baufortschritt.
Informationen zur Zuteilung der Leistungsgruppen:
www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw
Konkrete Informationen zu Lippstadt:
https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/planungsergebnisse/krankenhaeuser-und-angebote/soest
Zum Hintergrund:
Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen vor. Zentraler Grundgedanke ist, dass künftig nicht mehr anhand von Betten, sondern auf Basis konkreter Fallzahlen über die sogenannten Leistungsbereiche und Leistungsgruppe geplant wird. Die Krankenhausplanung NRW hat zum Ziel, die bestmögliche Qualität für Patientinnen und Patienten in der stationären Behandlung zu erreichen. Durch mehr Abstimmung und Koordination der Krankenhäuser untereinander sollen gleichzeitig die knappen Ressourcen besser eingesetzt werden. Durch die Planung wird eine Schwerpunktbildung erreicht, was der Qualität der Behandlungen zugutekommt.