Die Mobilität in unserer Heimat soll digitaler, flexibler und klimafreundlicher werden: Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen innovative On-Demand-Ridepooling-Angebote – also bedarfsgesteuerte Fahrdienste, die per App oder Telefon gebucht werden können. Diese sollen insbesondere in ländlich geprägten Regionen und zu verkehrsschwachen Zeiten das bestehende Nahverkehrsangebot sinnvoll ergänzen. Ziel ist es, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Kommunen und Kreise können ab sofort Förderanträge stellen – die Projekte sollen zwischen 2026 und 2028 starten.
„Gerade in unserer Heimat, wo die Wege oft weiter und der klassische Linienverkehr nicht immer wirtschaftlich ist, bietet On-Demand-Mobilität eine echte Chance. Sie bringt Menschen flexibel und zuverlässig ans Ziel, ob zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen. Ich freue mich, dass das Land hier gezielt unterstützt“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Verkehrsausschuss des Landtags NRW ist. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um den Menschen in unserer Heimat abseits vom eigenen Auto eine verlässliche und moderne Mobilitätslösung zu bieten.“
Gefördert werden Projekte, die auf Abruf buchbare Fahrten in einem definierten Gebiet anbieten – unabhängig von festen Fahrplänen oder Haltestellen. Die Fahrten werden digital gebündelt und bringen Fahrgäste entweder direkt ans Ziel oder zu einem Knotenpunkt des ÖPNV. Die Förderung deckt Betriebskosten wie Personal- und Sachausgaben ab, nicht jedoch Fahrzeuganschaffungen. Die Fördersumme ist auf maximal 400.000 Euro pro Projekt begrenzt und wird über drei Jahre degressiv gestaffelt (50 % im ersten, 40 % im zweiten und 30 % im dritten Jahr). Voraussetzung ist die Nutzung der landesweiten On-Demand-Plattform, die ab Ende 2025 zur Verfügung stehen soll. Auch bestehende Angebote können gefördert werden, wenn sie grundlegend weiterentwickelt werden. Wichtig ist zudem ein tragfähiges Konzept für die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Förderung.
Anträge für eine Förderung können bis zum 31.12.2025 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Kommunen im Kreis Soest sowie der Kreis Soest selbst.