Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag setzt sich gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP für mehr politische Teilhabe für junge Menschen ein. Künftig sollen auch 16- und 17-Jährige bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen das aktive Wahlrecht erhalten und ihre Stimme abgeben dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung ist von den Fraktionen beschlossen worden und wird in der kommenden Plenarwoche eingebracht. Die Änderungen sollen bereits für die kommenden Landtagswahlen im Jahr 2027 gelten.
„Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Gerade junge Menschen zeigen heute ein bemerkenswertes politisches Interesse – sei es beim Engagement in Vereinen, bei Demonstrationen oder in der kommunalen Jugendarbeit“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Sie dürfen bereits heute bei Kommunal- und Europawahlen ab 16 Jahren wählen. Es ist daher nur folgerichtig, ihnen auch auf Landesebene ein Wahlrecht einzuräumen.“