Nordrhein-Westfalen stellt seinen öffentlichen Dienst mit einer breit angelegten Modernisierungsoffensive neu auf. Das Land NRW hat gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein weitreichendes Maßnahmenpaket entwickelt, das nun in einen Gesetzentwurf überführt werden wird. Vorgesehen sind u. a. ein Lebensarbeitszeitkonto, eine Reform des Zulagenwesens, die Einführung eines Altersgeldes, mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten, moderne Arbeitsformen wie CoWorking sowie ein landesweites Jobrad-Modell. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Staates zu stärken und den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber nachhaltig attraktiver zu machen.
„Ein moderner Staat funktioniert nur, wenn diejenigen, die ihn jeden Tag tragen, verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen haben“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch personalpolitischer Sprecher der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion ist. „Mit dem Lebensarbeitszeitkonto, flexibleren Arbeitszeitmodellen, attraktiven Mobilitätsangeboten und einem transparenten Zulagensystem setzen wir wichtige Impulse für mehr Wertschätzung und echte Entlastung. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind das Rückgrat unserer Verwaltung – ihnen Perspektiven zu geben und ihre Arbeitsrealität ernst zu nehmen, ist ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Politik.“
Das Modernisierungspaket umfasst insgesamt neun zentrale Reformvorhaben. Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto, das vor allem eine Freistellung vor dem Ruhestand erleichtert. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von
0,5 Pflichtstunden. Das Zulagen- und Vergütungssystem wird strukturell vereinfacht und zugleich moderat erhöht, um mehr Transparenz und weniger Bürokratie zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen stärken die Flexibilität des Berufsverlaufs: Ein neues Altersgeld erleichtert den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, während die dauerhafte Entfristung der Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand die Weiterbeschäftigung erfahrener Kräfte attraktiver macht. Zudem verbessert das Land die Stellenschlüssel für leitende Richterinnen und Richter und forciert moderne Arbeitsformen durch CoWorking- und Shared‑Working‑Projekte. Auch die Einführung des Jobrad-Modells schafft neue Anreize für nachhaltige Mobilität im Arbeitsalltag.
Ergänzend prüft die Landesregierung weitere Schritte auf Grundlage der Empfehlungen der Fachministerkonferenzen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. Damit soll die Modernisierung dynamisch fortgeführt werden, um den Staat dauerhaft handlungsfähig, bürgernah und attraktiv für neue Fachkräfte aufzustellen.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos
Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten, die Altersstaffelung wird angemessen berücksichtigt. - Reform des Zulagen- und Vergütungswesens
Das Zulagen- und Vergütungssystem wird vereinfacht, indem komplexe Regelungen durch Pauschalen ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Zulagen moderat erhöht und somit ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung geleistet. - Ausweitung des Arbeitszeitrahmens
Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert. Dadurch können Beschäftigte ihren Arbeitsalltag künftig noch flexibler und beginnen. - Einführung eines Altersgeldes
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten bei einem freiwilligen Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung als Ausgleich für entfallene Versorgungsanwartschaften. So wird die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft gestärkt – im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben. - Trennung der Alterssicherungssysteme
Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Alterssicherungssystemen berücksichtigt. Dies erleichtert Wechsel zwischen Karrierewegen und reduziert bürokratischen Aufwand. - Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand
Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte im öffentlichen Dienst wird dauerhaft entfristet. Damit wird die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte attraktiver gestaltet. - Verbesserung des Stellenschlüssels für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter
Durch zusätzliche Beförderungsstellen wird die Zahl an Führungsstellen in der Justiz für Richterinnen und Richter in leitender Funktion verbessert, wodurch die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig gestärkt werden. - Umsetzung von CoWorking- und Shared-Working-Angeboten
Moderne CoWorking- und Shared-Working-Konzepte sind bereits gestartet. Erste Pilotprojekte laufen in der Finanzverwaltung umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. - Einführung eines Jobrad-Modells
Auch das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet den Beschäftigten künftig eine attraktive Möglichkeit zur nachhaltigen Mobilität.
Bildunterschrift: Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Minister der Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk.
