Jörg Blöming

Wie lassen sich unsere Dörfer stärken und attraktiver gestalten? Auf diese Frage gibt es für jeden Ort ganz individuelle Antworten. Im Rahmen einer neuen Runde des Förderprogramms zur Struktur- und Dorfentwicklung fördert das Land Nordrhein-Westfalen wieder Projekte mit bis zu 250.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 85 Prozent. Ziel ist die Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastruktur in unseren Dörfern. Eine Förderung kann ab dem 1. Februar bis zum 15. April 2025 beantragt werden. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen und Vereine (auch Sportvereine).

„Wir konnten im vergangenen Jahr viele tolle Ideen in unserer Region umsetzen und ich bin sicher, auch dieses Mal stehen schon viele Projekte in den Startlöchern“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Das zeigt, wie wichtig es ist, in unsere ländlichen Regionen zu investieren. Sie sind nicht nur wichtiger und attraktiver Wohn- und Lebensraum für rund die Hälfe der Bürgerinnen und Bürger in NRW, sie sind auch ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor und bieten gut Chancen für den regionalen und überregionalen Tourismus.“

Die Bandbreite der förderfähigen Projekte ist auch 2025 wieder groß: Von der Gestaltung von Dorfplätzen über den Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschafts-einrichtungen sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen bis hin zu Maßnahmen rund um die Beschilderung von Sehenswürdigkeiten und vieles mehr sind über das Förderprogramm möglich. Nicht zuletzt können z.B. eine Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude zur Stärkung des dörflichen Lebens oder die Entwicklung von IT-Lösungen gefördert werden, um die Infrastruktur im ländlichen Raum zu verbessern.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Programm die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen. Das Antragverfahren für die diesjährige Struktur- und Dorfentwicklung startet am 1. Februar 2025 und läuft bis zum 1. April 2025. Beantragt werden kann die Förderung von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Vereinen (auch Sportvereinen) sowie von weiteren Einrichtungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch von Privatpersonen.  Es wird empfohlen, sich im Vorfeld der Antragstellung mit der Bezirksregierung in Verbindung setzen. Für die Kommunen Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein ist das die Bezirksregierung Arnsberg. Ansprechpartner für den Kreis Soest ist Gregor Sänger. Er ist erreichbar unter 02931/82-3485 sowie per Mail unter gregor.saenger@bra.nrw.de.

Anträge und weitere Informationen zum Förderaufruf finden Interessierte aus unserer Region bei der Bezirksregierung Arnsberg: www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/entwicklung-laendlicher-gebiete/struktur-und-dorfentwicklung-des-laendlichen-raums