Jörg Blöming

Der Weg von der Idee bis zum fertigen Produkt kostet auch junge Unternehmen in unserer Region viel Zeit und Geld. Land und EU fördern junge Gründende und Gründungsteams deshalb mit einem neuen Angebot bei der Entwicklung digitaler und nachhaltiger Produkte. Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Gelder dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Zu viele gute Ideen scheitern immer noch an den Kosten für die Umsetzung. Das Förderprojekt ‚Go-to-Market‘ soll das nun ändern,“ erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Das Programm setzt bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung an und ermöglicht den Zugang zu externen Kompetenzen.“ Das ist wichtig, da junge Unternehmerinnen und Unternehmer viel Herzblut und Zeit in ihre Geschäftsidee investieren, aber nicht immer über alle erforderlichen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten verfügen, um einen marktfähigen Prototypen zu entwickeln. „Der Go-to-Market Gutschein soll unsere Start-ups besser machen, denn wir sind auf sie angewiesen: als Treiber innovativer Technologien und Lösungen, die es zur Bewältigung unserer Herausforderungen braucht“, so Jörg Blöming.

Das Ziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden.

Diese Förderung richtet sich an Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung dieses Förderangebots erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums.

Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Interessierte unter: www.wirtschaft.nrw/go-to-market und https://www.in.nrw/go-to-market.

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.

Weitere Informationen unter www.efre.nrw.

Der Weg von der Idee bis zum fertigen Produkt kostet auch junge Unternehmen in unserer Region viel Zeit und Geld. Land und EU fördern junge Gründende und Gründungsteams deshalb mit einem neuen Angebot bei der Entwicklung digitaler und nachhaltiger Produkte. Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Gelder dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Zu viele gute Ideen scheitern immer noch an den Kosten für die Umsetzung. Das Förderprojekt ‚Go-to-Market‘ soll das nun ändern,“ erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming. „Das Programm setzt bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung an und ermöglicht den Zugang zu externen Kompetenzen.“ Das ist wichtig, da junge Unternehmerinnen und Unternehmer viel Herzblut und Zeit in ihre Geschäftsidee investieren, aber nicht immer über alle erforderlichen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten verfügen, um einen marktfähigen Prototypen zu entwickeln. „Der Go-to-Market Gutschein soll unsere Start-ups besser machen, denn wir sind auf sie angewiesen: als Treiber innovativer Technologien und Lösungen, die es zur Bewältigung unserer Herausforderungen braucht“, so Jörg Blöming.

Das Ziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden.

Diese Förderung richtet sich an Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung dieses Förderangebots erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums.

Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Interessierte unter: www.wirtschaft.nrw/go-to-market und https://www.in.nrw/go-to-market.

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.

Weitere Informationen unter www.efre.nrw.