Jörg Blöming

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsfürsorge. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, braucht es eine verlässliche finanzielle Ausstattung. Nachdem bereits in der vergangenen Woche mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan“ wichtige Investitionspakete für die Kommunen angekündigt wurden, gibt
es jetzt noch weitere gute Neuigkeiten zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2026. Die endgültigen Zahlen weisen noch mal ein Plus von 390 Mio. auf. Die gestiegenen Mittel resultieren aus einer insgesamt höheren Finanzausgleichsmasse des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen damit 16,84 Milliarden Euro vom Land Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Soest sowie seine Kommunen erhalten davon knapp 125 Mio. Euro, also noch mal fast 5,4 Mio. Euro mehr als ursprünglich geplant.

„Das ist eine gute Nachricht für unsere Kommunen, denn mit einem Plus von knapp 5,4 Mio. Euro erhalten der Kreis Soest und seine Kommunen Rückendeckung für die anstehenden Aufgaben“, betont der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ist. „Jeder zusätzliche Euro stärkt die lokale Handlungsfähigkeit – sei es für Investitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung oder soziale Infrastruktur.“

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW legt fest, wie viel Geld das Land jährlich an seine Städte und Gemeinden verteilt. Diese Mittel sind die Grundlage dafür, dass vor Ort Kitas geöffnet bleiben, Schulen modernisiert, Straßen instandgehalten und soziale Angebote gesichert werden. Das GFG sorgt dafür, dass jede Kommune – unabhängig
von ihrer Finanzkraft – ihre Aufgaben erfüllen und das Leben der Menschen vor Ort gestalten kann.

Mit dem vor wenigen Tagen auf den Weg gebrachten „Nordrhein-Westfalen-Plan“ garantiert das Land den Kommunen außerdem die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten zwölf Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt.

 

Kommune Zuweisung nach GFG
2026 Entwurf (ALT)
Zuweisung nach GFG
2026 Final (NEU)
Differenz
Anröchte 1.855.188,70 € 1.889.722,27 € 34.533,57 €
Bad Sassendorf 5.735.731,75 € 5.912.867,97 € 177.136,22 €
Ense 1.749.278,69 € 1.789.270,90 € 39.992,21 €
Erwitte 2.602.297,67 € 2.663.659,97 € 61.362,30 €
Geseke 8.140.856,07 € 8.487.054,56 € 346.198,49 €
Lippetal 4.081.691,25 € 4.306.467,59 € 224.776,34 €
Lippstadt 8.085.413,64 € 8.281.485,04 € 196.071,40 €
Möhnesee 3.765.615,75 € 3.956.970,75 € 191.355,00 €
Rüthen 6.075.749,37 € 6.284.182,75 € 208.433,38 €
Stadt Soest 14.064.785,07 € 15.006.294,99 € 941.509,92 €
Warstein 5.594.875,02 € 6.046.184,41 € 451.309,39 €
Welver 4.923.420,36 € 5.090.355,62 € 166.935,26 €
Werl 8.893.001,14 € 9.434.621,18 € 541.620,04 €
Wickede 3.102.019,40 € 3.285.495,12 € 183.475,72 €
Kommunen
im Kreis Soest
46.315.543,41 € 48.782.344,12 € 2.466.800,71 €
Kreis Soest
(Kreisverwaltung)
78.669.923,88 € 82.434.633,12 € 3.764.709,24 €
Gesamt Kreis Soest 119.630.134,26 € 124.991.277,53 € 5.361.143,27 €