Jörg Blöming

16,45 Mrd. Euro für die kommunale Familie, davon rund 73,31 Mio. Euro für unsere Heimat.
Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen sowie Pauschalen für Schule, Bildung und Sport – das erhalten die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im Rahmen der Gemeindefinanzierung. Für das Jahr 2026 erhalten laut Gesetzentwurf voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von 16,45 Mrd. Euro und damit rund 684 Mio. bzw. 4,43 Prozent mehr als im Vorjahr. In unserer Heimat erhalten die Kommunen Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein zusammen mehr als 32,35 Mio. Euro, zusätzlich erhält der Kreis Soest über das Gemeindefinanzierungsgesetz etwa 40,96 Mio. Euro. Die Verteilung erfolgt abhängig von der Finanzkraft.

„Die stetig steigenden Zuweisungen an unsere Kommunen machen deutlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen fest an der Seite unserer Städte, Gemeinden und Kreise steht,“ erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming, der auch Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ist. „Gerade in Zeiten knapper Kassen ist der Anstieg der Zuweisungen ein positives und wichtiges Signal.“

Die Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz im Einzelnen:

Gesamtsumme aus Schlüsselzuweisung, Investitionspauschalen, Schul- und Bildungs-pauschale und Sportpauschale der Gemeinden im Finanzausgleich nach Kommune:

Anröchte

1.855.188,70 Euro

Erwitte

2.602.297,67 Euro

Geseke

8.140.856,07 Euro

Lippstadt

8.085.413,64 Euro

Rüthen

6.075.749,37 Euro

Warstein

5.594.875,02 Euro

Kreis Soest

40.960.210,38 Euro

Gesamt

73.314.590,85 Euro

Hintergrund:

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) Nordrhein-Westfalen regelt, wie viel Geld das Land seinen Kommunen (Städten, Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellt. Diese Zuweisungen helfen den Kommunen, Aufgaben wie Bildung, Soziales und Infrastruktur zu erfüllen. Der Verbundsatz beträgt unverändert 23,0 Prozent.